1. Ich möchte mich im nächsten Semester für den BA-­‐Studiengang mit Lehramtsoption Kunst bewerben. Was muss ich tun? Was muss ich beachten?


Die Aufnahme zum Studienfach Kunst auf Lehramt ist an der Universität Duisburg-Essen immer nur zum Wintersemester möglich. Das Zulassungsverfahren beginnt mit einer Mappenbewerbung, die einmal jährlich stattfindet. Eure Mappe mit 20-30 künstlerischen Arbeitsproben gebt ihr zusammen mit dem Bewerbungsbogen ab (Bewerbungsbogen).
Auf dem Bewerbungsbogen müsst ihr euch bereits für eine Schulform entscheiden!
Wichtig: Bitte berücksichtigt hier eventuell bestehende Zulassungsbeschränkungen eures Zweitfachs!

 

Zeitraum für die Mappenabgabe (hier)
Ort der Abgabe: Sekretariat  (Raum R12 V02 D05) (Genaues zur Bewerbungsmappe hier).

Postanschrift: Universität Duisburg-Essen, Institut für Kunst und Kunstwissenschaft, Universitätsstraße 12, 45141 Essen

 

Gegebenenfalls schließt sich als Ergänzung zu der Mappenbewerbung noch ein Praxistag/eine praktische Eignungsprüfung an, zu dem ihr persönlich eingeladen werdet. Dieser findet immer im Mai statt.

Hinweise zum Aufnahmeverfahren Lehramt Kunst

 

2. Wie kann ich mich vorher über die Anforderungen an die Mappe informieren, wie kann ich mich beraten lassen?


Die Lehrenden der Fachpraxis bieten im laufenden Semester mehrere Termine für eine Mappenberatung an, die ihr vor eurer Bewerbung aufsuchen könnt und solltet. Dort bekommt ihr wichtige Hinweise und Tipps zur Zusammenstellung eurer Mappe. Auch Fragen zum Studium könnt ihr dort stellen.
Diese Beratungstermine zu besuchen, wird von Dozent:innen und uns dringend angeraten. Die Termine des aktuellen Semesters findet ihr hier:

Termine zur Mappenberatung.

 

3. Ich möchte während meines Studiums im Fach Kunst von einer anderen Hochschule an die Universität Duisburg-­Essen wechseln.
Wie und wo kann ich mir schon erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen? Wird meine fachpraktische, künstlerische Eignungsprüfung anerkannt?


a): wenn ihr aus NRW kommt.

Wenn ihr in an einer anderen Hochschule in Nordrhein-Westfalen bereits mit dem Studium der Kunstpädagogik begonnen habt, ist keine neue Prüfung eurer künstlerischen Eignung mehr notwendig. Die an anderen Hochschulen dieses Bundeslandes geleistete Eignungsprüfung in der Fachpraxis wird anerkannt. Die Eignung sollte sich jedoch auf die jeweilige Schulform beziehen!

Wenn ihr zu einer höheren Schulform wechseln möchtet, müsst ihr ebenfalls eine Eignungsprüfung machen.
Eure schon erbrachten Studienleistungen müsst ihr im Prüfungsamt der Universität Duisburg-Essen anerkennen lassen. Einen Anrechnungsantrag findet ihr hier! Diesen reicht ihr zusammen mit den Unterlagen bei Frau Katrin Hintze (katrin.hintze [at] uni-due.de) ein.

Bitte kümmert euch rechtzeitig um die Anrechnung (Bearbeitungszeit ca. acht Wochen!), um nicht unnötig ein Semester zu verlieren!


b): wenn ihr aus einem anderen Bundesland kommt.

Wenn ihr aus einem anderen Bundesland kommt, wird die künstlerische Eignungsprüfung nicht anerkannt. Ihr müsst also

den „üblichen“ Weg gehen und euch über die Mappen-Auswahl bzw. ggf. die fachpraktische Eignungsprüfung noch einmal für die Feststellung der künstlerischen Eignung bewerben. Eure schon erbrachten Studienleistungen könnt ihr, wie unter Antwort a) beschrieben, zusammen mit dem Internetformular „Anrechnungsantrag“ bei Frau Katrin Hintze im Prüfungsamt der Universität einreichen und anerkennen lassen.

 

c): wenn ihr aus dem Ausland kommt.

Wenn ihr aus dem Ausland an den Fachbereich Kunstpädagogik der Universität Duisburg-Essen wechselt, gelten die unter b) aufgezeigten Bedingungen. Eure Bewerbung müsst ihr über das Akademische Auslandsamt stellen, dort werden auch Sprachanforderungen überprüft. Akademisches Auslandsamt - International Office

 

4. Ich studiere bereits Kunst auf Lehramt (an einer anderen Hochschule oder in Essen) und möchte die Schulform wechseln, für die ich mich zu Beginn des Studiums angemeldet habe (z.B. von Gymnasium/Gesamtschule auf Kunst als Einzelfach).
Geht das? Was muss ich tun?


Grundsätzlich geht das. Ihr müsst nur beachten, dass - angefangen von Kunstpädagogik für die Grundschule über Haupt-, Real-, Gesamtschule, über Berufskolleg und über Gymnasium/Gesamtschule bis zu Kunst als Einzelfach für Gymnasien/Gesamtschule - eine Hierarchie in den Anforderungen besteht. Das heißt, wenn ihr die Eignungsprüfung für Kunst als Einzelfach bestanden habt, gilt diese auch für Gymnasium/Gesamtschule und alle anderen Schulformen.

 

Zulassung/Eignung für:

 

Einschreibung möglich für:

BA Kunst als Kunst Einzelfach für Gymnasien und Gesamtschulen

gilt auch für alle anderen Schulformen.

BA Kunst für Gymnasium/ Gesamtschule

GyGe,(nicht Einzelfach!), BK, HRGe, GS

BA Kunst für Berufskollegs

BK, HRGe, GS

BA Kunst für Haupt-, Real- und Gesamtschule

HRGe, GS

BA Kunst für Grundschule

Nur GS!

 

Umgekehrt ist das nicht möglich: Wenn ihr in die andere Richtung gehen wollt, also z.B. von Grundschule zu Haupt/Real/Gesamtschule oder Gymnasium/Gesamtschule wechseln wollt, müsst ihr eure Studien-Eignung noch einmal überprüfen lassen, da die Anforderungen höher sind.

Für die Eignung sucht ihr bitte einen der öffentlichen Mappenberatungstermine auf (Termine zur Mappenberatung).
Für ein „downgrading“ braucht ihr keinen neuen Eignungstest. Die Damen und Herren vom Einschreibe-Office müssen nur Bescheid bekommen :)

 

5. Was ist die praktische Eignungsprüfung? Wozu dient sie? Was ist der Unterschied zur Mappen-­Auswahl?

 

Das hauptsächliche Entscheidungskriterium für eure Zulassung zum Studiengang Kunst ist eure Mappe, die am Mappen-Sichtungstag von einer Aufnahmekommission beurteilt wird. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass das Prüfungsgremium nach der Mappen-Durchsicht gern noch mehr über den Bewerber oder die Bewerberin erfahren möchte, bevor die Entscheidung gefällt wird. Dafür dient der Praxistag, an dem ihr euch über ca. fünf Stunden mit gestellten Aufgaben beschäftigen sollt, um somit die Möglichkeit zu haben, den Eindruck über eure künstlerische Eignung zu komplettieren. Nachdem die Mappenauswahl erfolgt ist, werdet ihr zu diesem Praxistag persönlich eingeladen.